Häufig gestellte Fragen

Quad steht für eine Kurzform von Quadricycle, was auf deutsch Vierrad bedeutet. Unter Quad versteht man also vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Sitzen in Sattelform und einem Motorrad ähnlichen Lenker. Mit Quads sind in der Regel Sportquads gemeint.

ATV steht für All-Terrain-Vehicles, also auf deutsch Geländefahrzeuge. Sie verfügen im Vergleich zu Sportquads über einen Allradantrieb und sind auch für Land- und Forstwirtschaftliche Tätigkeiten oder den Winterdienst geeignet. 

SxS oder SSV steht für Side-by-Side-Vehicles. Das heißt, dass zwei Sitze nebeneinander angeordnet sind, das Fahrzeug eine Ladefläche besitzt und das Lenkrad und die Pedalerie einem PKW gleich kommt. Sportliche Varianten werden auch oft als Buggys bezeichnet. Nutzfahrzeuge hingegen als UTV, was für Utility-Task-Vehicle steht. Wie der Name schon sagt steht die praktische Nutzung für div. Aufgaben im Vordergrund.

Ein PKW-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) reicht vollkommen für alle oben aufgeführten Varianten aus. Ansonsten gibt es noch für Minderjährige die Möglichkeit mit der Führerscheinklasse S ein Quad allerdings mit Einschränkungen zu fahren. Das Fahrzeug muss allerdings auf 45km/h fahren bei 50 ccm gedrosselt sein. 

Mindestens 18 Jahre bei der Führerschein Klasse B bzw. 16 Jahre bei den Konditionen von Punkt 3 mit Führerscheinklasse S.

Die Fahrzeuge, die serienmäßig für den deutschen Markt gebaut werden, erfüllen i.d.R. die notwendigen Voraussetzungen (Scheinwerfer, Bremslichter, Blinker, etc.) für eine Straßenzulassung. Bei Spezialbauten kann das Fahrzeug zur Straßenzulassung aufgerüstet werden.

Die Fahrzeuge, die mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen, sind an die Angabe der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren gebunden. In der Regel beträgt die Geschwindigkeit 80 bis 120 km/h.

Quads mit maximal 50 ccm und der dafür notwendigen Führerscheinklasse S dürfen laut Gesetzgeber maximal 45 km/h fahren.

In Deutschland muss bei ATVs/Quads ein geprüfter Schutzhelm getragenen werden. Bei SxS/SSV und UTVs mit Überrollbügeln ist das Tragen eines Helms keine Pflicht, wird aber empfohlen.

Die meisten Fahrzeuge sind für die Beförderung von zwei (teilweise vier) Personen serienmäßig ausgelegt. Dabei muss jedoch die maximale Zuladungsgrenze, die pro Fahrzeug individuell ist, berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: je größer das Fahrzeug, umso komfortabler hat es der Beifahrer.

LoF steht für Land- und Forstwirtschaftliche Zulassung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen. Diese Zulassungsart ist in Deutschland bei ATVs und Quads relativ üblich. Der Vorteil ist eine uneingeschränkte Leistung der Zugmaschinen, es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen wie z.B. eine Anhängerkupplung erfüllt sein. Ein Nachrüsten von Fahrzeugen ist i.d.R. kein Problem.

Wenn ein Quad für den Alltag von einer Person auf der Straße genutzt werden soll, dann empfehlen wir einen Hubraum ab 250ccm. Fahrzeuge ab 500ccm sind für zwei Personen geeignet und ab 800ccm ideal für den Einsatz als Nutzfahrzeug. Nach oben sind theoretisch keine Grenzen gesetzt. 50ccm Quads sind sehr klein und eher für 16 bis 18 jährige mit der Führerscheinklasse S geeignet.